Kündigung und jetzt?
Die Banken- und Wirtschaftskrise ist längst auch hierzulande angekommen. Fast jeder Deutsche fürchtet deshalb schon heute um seinen Arbeitsplatz. Massive Auftragsrückgänge in der Industrie, sowie im Dienstleistungsbereich zeichnen bereits die ersten Unternehmen, die schon stark an diesen Folgen der allgemeinen Krisenstimmung zu leiden haben. Die stetig nachgeschobenen Krisenmeldungen, eine Hiobsbotschaft nach der anderen, die in den Medien zu finden sind, machen die Lage nicht besser, im Gegenteil. Durch das extreme Pushen der Krise durch die Medien wird die Angst der Bürger nur noch mehr geschürt, diese halten sich immer weiter zurück, wenn es um Einkäufe geht.
Doch welches Schicksal einen wirklich ereilt, flattert die Kündigung ins Haus, das kann keiner nachvollziehen, der es nicht schon selbst einmal erlebt hat. Zunächst einmal sollte man jedoch die Ruhe bewahren, wichtig ist in erster Linie, dass man klärt, ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt war. Sicher haben nur die wenigsten ausreichend Rücklagen, um einen professionellen Fachanwalt mit der Frage zu betrauen, ob die Kündigung rechtens war oder nicht, kostenfreie Rechtsberatung bekommt man aber auch bei den Gewerkschaften. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorliegt und diese das Arbeitsrecht mit einschließt, kann der Anwalt auch über diese abrechnen. Wichtig ist in jedem Fall die zeitnahe Prüfung der Kündigung, denn sollte diese Fehler enthalten, ist eine so genannte Kündigungsschutzklage nur binnen drei Wochen nach Erhalt möglich. Wird die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst ausgehändigt, sondern einfach mit der Post geschickt, gilt sie von vornherein als ungültig, es sei denn, das Schreiben ging per Einschreiben ein.
Sollte die Kündigung nach anwaltlicher Prüfung rechtsgültig sein, so muss der erste Weg zur Bundesagentur für Arbeit führen. Sofort, maximal drei Tage nach Kündigungserhalt, muss man sich hier zumindest arbeitsuchend melden. Die Arbeitslosmeldung erfolgt dann in einem gesonderten Termin, zu dem diverse Unterlagen mitgebracht werden müssen. Man erhält vorab einen entsprechenden Fragebogen, in dem man seinen Lebenslauf festhalten muss, die Angabe der Krankenkasse, der Lohnsteuerklasse und der Kirchenzugehörigkeit sind vonnöten. Des Weiteren wird eine Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers benötigt, um aus dem Gehalt der letzten Monate das Arbeitslosengeld zu berechnen.
In der Regel erfolgt die Berechnung binnen weniger Tage, sodass man recht schnell den Bescheid erhält, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum man Arbeitslosengeld erhält. Sicherlich wird man sich von diesem Geld nun nicht mehr unbedingt einen Besuch im Wellness-Bereich, ein Bad im Jacuzzi leisten können, doch es reicht in aller Regel aus, um die grundlegenden Dinge des Lebens zu bezahlen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man zusätzliche Leistungen nach Hartz IV beantragen, wie etwa die Übernahme der Miete oder zumindest eines Teils der Miete.
Gerade Personen, die bereits über viele Jahre durchweg gearbeitet haben, werden die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit vielleicht noch ein wenig genießen können, finden sie doch hier endlich einmal die Zeit und Muße, Dinge zu tun, die man bisher gar nicht kannte oder für die schlicht die Zeit fehlte. Sei es der Genuss eines ruhigen Spaziergangs oder das lange vermisste Ausschlafen. Dennoch verlangt die Bundesagentur für Arbeit von Anfang an einen straffen Ablauf und die Bemühung um einen neuen Arbeitsplatz. Das Stichwort heißt in diesem Fall Eigeninitiative. Denn hier gilt, dass man sich selbst bemühen, selbst Unternehmen anschreiben und sich bewerben muss. Doch man wird dabei nicht alleine gelassen, denn Bewerbungen kosten schließlich Geld.
Für eine jede Bewerbung, die man mit Hilfe eines Formulars und der Kopie des Anschreibens, ggf. der Absage nachweisen muss, erhält man von der Bundesagentur für Arbeit fünf Euro. Dabei ist der Gesamtbetrag auf ein jährliches Maximum festgelegt. Dennoch können diese fünf Euro pro Bewerbung einem Arbeitslosen schon sehr gut helfen, denn andernfalls würde man keine gut gestalteten Bewerbungsunterlagen mehr zusammenstellen können.
